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Romania

Regulatorische Meldebehörden für die Vorfallmeldung in Romania.

CERT-RO

CSIRT — Reaktion auf Cybervorfälle

NIS2 Art. 23 verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen, signifikante Cybervorfälle an ihr nationales CSIRT zu melden.

Verordnung
NIS2 Directive 2022/2555, Art. 23
Fristen
24h Frühwarnung, 72h Meldung, 1 Monat Abschlussbericht

ANSPDCP

Datenschutzbehörde

GDPR Art. 33 schreibt die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden vor. Art. 34 kann die Benachrichtigung betroffener Personen erfordern.

Verordnung
GDPR (Regulation 2016/679), Art. 33-34
Frist
72 Stunden nach Kenntnis der Verletzung

Kein DORA-Finanzaufseher für Romania gelistet. DORA gilt nur für EU-Finanzunternehmen.

Diese Fristen automatisch überwachen

SiteGuardian füllt Ihre Meldekontakte vor, verfolgt NIS2- und GDPR-Fristen und protokolliert jeden Meldeschritt als Audit-Nachweis.

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