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EU-Richtlinie 2019/882

Europäischer Barrierefreiheitsakt
Ist Ihre Website barrierefrei?

Das EAA verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen in der EU für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Sanktionen werden von jedem Mitgliedstaat festgelegt und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Marktüberwachungsbehörden können nicht konforme Dienste vom EU-Markt nehmen.

Durchsetzbar seit 28. Juni 2025

Marktüberwachungsbehörden sprechen aktiv Warnungen aus und führen Prüfungen durch. Nicht konforme Dienste riskieren den Rückzug vom EU-Markt.

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Gilt der EAA für Sie?

Der EAA gilt für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister, die Produkte oder Dienstleistungen in diesen Kategorien auf dem EU-Markt bereitstellen.

E-Commerce

Dienstleistung

Banken & Finanzen

Dienstleistung

Telekommunikationsdienste

Dienstleistung

Verkehr & Reisen

Dienstleistung

E-Books & Verlagswesen

Produkt

Audiovisuelle Medien

Dienstleistung

Selbstbedienungsterminals

Produkt

Computer & Smartphones

Produkt

Die Kosten der Nichteinhaltung

Marktrücknahme

Dienste werden vom EU-Markt genommen

Überwachungsbehörden können die Rücknahme nicht konformer Dienste anordnen

Nationale Sanktionen

Wirksam, verhältnismäßig & abschreckend

Jeder Mitgliedstaat legt sein eigenes Sanktionsregime gemäß der Richtlinie fest

Bereits in Durchsetzung

Warnungen und Prüfungen laufen

Behörden in der gesamten EU prüfen seit Juni 2025 aktiv digitale Dienste

Was der EAA fordert — und was SiteGuardian überwacht

Der EAA definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. SiteGuardian überwacht kontinuierlich die technischen Web-Barrierefreiheitsanforderungen.

WCAG 2.2 AA

Web-Barrierefreiheit

Überwacht

Das Site Audit von SiteGuardian prüft auf WCAG 2.2 AA-Verstöße, Tastaturnavigationsprobleme, Screenreader-Kompatibilität, Farbkontrastverhältnisse und ARIA-Attribute — die technische Grundlage der EAA-Compliance für digitale Dienste.

Art. 4

Barrierefreiheitsanforderungen

Überwacht

Automatisiertes WCAG-Audit über alle Seiten mit Verfolgung des Barrierefreiheits-Scores über die Zeit. SiteGuardian ordnet jeden Befund spezifischen WCAG-Erfolgskriterien zu und erstellt Compliance-Berichte, die Ihren Fortschritt zeigen.

Art. 7

Pflichten der Dienstleister

Überwacht

Kontinuierliche Überwachung von Barrierefreiheits-Regressionen mit sofortiger Benachrichtigung bei neuen Verstößen. SiteGuardian erkennt, wenn Code-Änderungen Barrierefreiheitshindernisse einführen, und benachrichtigt Ihr Team, bevor Nutzer betroffen sind.

EN 301 549

Europäischer IKT-Standard

Überwacht

EN 301 549 ist der harmonisierte europäische Standard für IKT-Barrierefreiheit, der direkt auf WCAG-Kriterien abgebildet wird. SiteGuardian überwacht die webanwendbaren Anforderungen dieses Standards im Rahmen jedes Site-Audit-Scans.

Art. 14

Barrierefreiheitserklärung

Der EAA verlangt die Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung, die beschreibt, wie Ihr Dienst die Anforderungen erfüllt, etwaige Einschränkungen und Alternativen. Dies ist eine organisatorische Maßnahme, die von Ihrem Team gepflegt werden muss.

Art. 15

Feedback-Mechanismus

Nutzer müssen in der Lage sein, Barrierefreiheitshindernisse zu melden und Informationen in zugänglichen Formaten anzufordern. Dies erfordert die Einrichtung eines Feedback-Kanals und eine Beantwortung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens — eine organisatorische Maßnahme.

Art. 12

Unverhältnismäßige Belastung

Organisationen können eine Ausnahme geltend machen, wenn die Einhaltung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dies erfordert eine dokumentierte Bewertung unter Berücksichtigung der Kosten, der Organisationsgröße und des geschätzten Nutzens für Menschen mit Behinderungen.

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) ist eine EU-Richtlinie, die verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Er umfasst E-Commerce-Websites, Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Verkehr, E-Books, audiovisuelle Medien, Selbstbedienungsterminals und Computer/Smartphones.
Wann begann die Durchsetzung des EAA?
Der EAA ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen müssen jetzt die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Produkte, die vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden, dürfen gemäß der Übergangsbestimmung bis zum 28. Juni 2030 weiterverwendet werden.
Auf welchen Barrierefreiheitsstandard verweist der EAA?
Der EAA verweist auf EN 301 549, den harmonisierten europäischen Standard für IKT-Barrierefreiheit. Für Websites und Webanwendungen bildet EN 301 549 direkt auf WCAG 2.1 AA ab (und zunehmend auf WCAG 2.2 AA). SiteGuardian prüft die WCAG 2.2 AA-Compliance und deckt alle webbezogenen Anforderungen ab.
Gilt der EAA für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Mio. €), die Dienstleistungen erbringen, sind von einigen EAA-Anforderungen befreit. Hersteller von Produkten müssen jedoch unabhängig von ihrer Größe die Vorschriften einhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer nationalen Behörde nach spezifischen Ausnahmen.
Wie hilft SiteGuardian bei der EAA-Compliance?
Das Site Audit von SiteGuardian scannt Ihre Website kontinuierlich auf WCAG 2.2 AA-Verstöße — einschließlich Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, Farbkontrast und ARIA-Attribute. Es verfolgt Ihren Barrierefreiheits-Score über die Zeit, warnt bei Regressionen und erstellt Compliance-Berichte, die Sie mit Auditoren teilen können.

Wie SiteGuardian dieses Rahmenwerk unterstützt

SiteGuardian überwacht technische Readiness-Signale und erzeugt Nachweisdokumentation, die Auditoren verwenden können. Es macht Ihre Organisation nicht konform — Ihre Organisation bleibt verantwortlich für die regulatorische Compliance. Algorithmische Bewertungen sind beratend und ersetzen weder qualifizierte Rechtsberatung noch formale Audits.