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EU-Richtlinie 2019/882

Europäischer Barrierefreiheitsakt
Ist Ihre Website barrierefrei?

Der EAA verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen in der gesamten EU für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Bei Nichteinhaltung drohen von jedem Mitgliedstaat festgelegte Sanktionen — mit Bußgeldern bis zu 100.000 € pro Verstoß.

In Kraft seit dem 28. Juni 2025

Alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen müssen jetzt konform sein

Gilt der EAA für Sie?

Der EAA gilt für Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleister, die Produkte oder Dienstleistungen in diesen Kategorien auf dem EU-Markt bereitstellen.

E-Commerce

Dienst

Banken & Finanzen

Dienst

Telekommunikationsdienste

Dienst

Verkehr & Reisen

Dienst

E-Books & Verlagswesen

Produkt

Audiovisuelle Medien

Dienst

Selbstbedienungsterminals

Produkt

Computer & Smartphones

Produkt

Die Kosten der Nichteinhaltung

Bußgelder pro Verstoß

€100K

bis zu, in einigen Mitgliedstaaten

Nationale Durchsetzung

Jeder Mitgliedstaat

legt sein eigenes Sanktionsregime fest

Durchsetzungsstandard

Wirksam, verhältnismäßig & abschreckend

wie von der Richtlinie gefordert

Marktüberwachungsbehörden können anordnen, dass nicht konforme Produkte vom EU-Markt zurückgezogen werden.

Was der EAA fordert — und was SiteGuardian überwacht

Der EAA definiert Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. SiteGuardian überwacht kontinuierlich die technischen Web-Barrierefreiheitsanforderungen.

WCAG 2.2 AA

Web-Barrierefreiheit

Überwacht

Das Site Audit von SiteGuardian prüft auf WCAG 2.2 AA-Verstöße, Tastaturnavigationsprobleme, Screenreader-Kompatibilität, Farbkontrastverhältnisse und ARIA-Attribute — die technische Grundlage der EAA-Compliance für digitale Dienste.

Art. 4

Barrierefreiheitsanforderungen

Überwacht

Automatisiertes WCAG-Audit über alle Seiten mit Verfolgung des Barrierefreiheits-Scores über die Zeit. SiteGuardian ordnet jeden Befund spezifischen WCAG-Erfolgskriterien zu und erstellt Compliance-Berichte, die Ihren Fortschritt zeigen.

Art. 7

Pflichten der Dienstleister

Überwacht

Kontinuierliche Überwachung von Barrierefreiheits-Regressionen mit sofortiger Benachrichtigung bei neuen Verstößen. SiteGuardian erkennt, wenn Code-Änderungen Barrierefreiheitshindernisse einführen, und benachrichtigt Ihr Team, bevor Nutzer betroffen sind.

EN 301 549

Europäischer IKT-Standard

Überwacht

EN 301 549 ist der harmonisierte europäische Standard für IKT-Barrierefreiheit, der direkt auf WCAG-Kriterien abgebildet wird. SiteGuardian überwacht die webanwendbaren Anforderungen dieses Standards im Rahmen jedes Site-Audit-Scans.

Art. 14

Erklärung zur Barrierefreiheit

Der EAA verlangt die Veröffentlichung einer Barrierefreiheitserklärung, die beschreibt, wie Ihr Dienst die Anforderungen erfüllt, etwaige Einschränkungen und Alternativen. Dies ist eine organisatorische Maßnahme, die von Ihrem Team gepflegt werden muss.

Art. 15

Feedback-Mechanismus

Nutzer müssen in der Lage sein, Barrierefreiheitshindernisse zu melden und Informationen in zugänglichen Formaten anzufordern. Dies erfordert die Einrichtung eines Feedback-Kanals und eine Beantwortung innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens — eine organisatorische Maßnahme.

Art. 12

Unverhältnismäßige Belastung

Organisationen können eine Ausnahme geltend machen, wenn die Einhaltung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Dies erfordert eine dokumentierte Bewertung unter Berücksichtigung der Kosten, der Organisationsgröße und des geschätzten Nutzens für Menschen mit Behinderungen.

Machen Sie Ihre Website noch heute barrierefrei

Scannen Sie Ihre Website, um Barrierefreiheitshindernisse zu identifizieren. SiteGuardian ordnet jeden Befund WCAG 2.2 AA-Kriterien und EAA-Anforderungen zu — damit Sie genau wissen, was zu beheben ist.

Für immer kostenlos für 1 Monitor. Keine Kreditkarte erforderlich.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?
Der European Accessibility Act (Richtlinie 2019/882) ist eine EU-Richtlinie, die verlangt, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Er umfasst E-Commerce-Websites, Bankdienstleistungen, Telekommunikation, Verkehr, E-Books, audiovisuelle Medien, Selbstbedienungsterminals und Computer/Smartphones.
Wann begann die Durchsetzung des EAA?
Der EAA ist seit dem 28. Juni 2025 in Kraft. Alle betroffenen Produkte und Dienstleistungen müssen jetzt die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Produkte, die vor diesem Datum auf den Markt gebracht wurden, dürfen gemäß der Übergangsbestimmung bis zum 28. Juni 2030 weiterverwendet werden.
Auf welchen Barrierefreiheitsstandard verweist der EAA?
Der EAA verweist auf EN 301 549, den harmonisierten europäischen Standard für IKT-Barrierefreiheit. Für Websites und Webanwendungen bildet EN 301 549 direkt auf WCAG 2.1 AA ab (und zunehmend auf WCAG 2.2 AA). SiteGuardian prüft die WCAG 2.2 AA-Compliance und deckt alle webbezogenen Anforderungen ab.
Gilt der EAA für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen (weniger als 10 Beschäftigte und Jahresumsatz oder Bilanzsumme von höchstens 2 Mio. €), die Dienstleistungen erbringen, sind von einigen EAA-Anforderungen befreit. Hersteller von Produkten müssen jedoch unabhängig von ihrer Größe die Vorschriften einhalten. Erkundigen Sie sich bei Ihrer nationalen Behörde nach spezifischen Ausnahmen.
Wie hilft SiteGuardian bei der EAA-Compliance?
Das Site Audit von SiteGuardian scannt Ihre Website kontinuierlich auf WCAG 2.2 AA-Verstöße — einschließlich Tastaturnavigation, Screenreader-Kompatibilität, Farbkontrast und ARIA-Attribute. Es verfolgt Ihren Barrierefreiheits-Score über die Zeit, warnt bei Regressionen und erstellt Compliance-Berichte, die Sie mit Auditoren teilen können.