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Luxembourg

Regulatorische Meldebehörden für die Vorfallmeldung in Luxembourg.

CIRCL

CSIRT — Reaktion auf Cybervorfälle

NIS2 Art. 23 verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen, signifikante Cybervorfälle an ihr nationales CSIRT zu melden.

Verordnung
NIS2 Directive 2022/2555, Art. 23
Fristen
24h Frühwarnung, 72h Meldung, 1 Monat Abschlussbericht
E-Mail
info@circl.lu

CNPD

Datenschutzbehörde

GDPR Art. 33 schreibt die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden vor. Art. 34 kann die Benachrichtigung betroffener Personen erfordern.

Verordnung
GDPR (Regulation 2016/679), Art. 33-34
Frist
72 Stunden nach Kenntnis der Verletzung
E-Mail
info@cnpd.lu

CSSF

Finanzdienstleistungen-Erweiterung

DORA Art. 19 verpflichtet Finanzunternehmen, schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle an ihre zuständige Finanzaufsichtsbehörde zu melden.

Verordnung
DORA (Regulation 2022/2554), Art. 17-19
Frist
4 Geschäftsstunden bei schwerwiegenden Vorfällen

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