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Bulgaria

Regulatorische Meldebehörden für die Vorfallmeldung in Bulgaria.

CERT Bulgaria

CSIRT — Reaktion auf Cybervorfälle

NIS2 Art. 23 verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen, signifikante Cybervorfälle an ihr nationales CSIRT zu melden.

Verordnung
NIS2 Directive 2022/2555, Art. 23
Fristen
24h Frühwarnung, 72h Meldung, 1 Monat Abschlussbericht

Commission for Personal Data Protection

Datenschutzbehörde

GDPR Art. 33 schreibt die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden vor. Art. 34 kann die Benachrichtigung betroffener Personen erfordern.

Verordnung
GDPR (Regulation 2016/679), Art. 33-34
Frist
72 Stunden nach Kenntnis der Verletzung
E-Mail
kzld@cpdp.bg

Kein DORA-Finanzaufseher für Bulgaria gelistet. DORA gilt nur für EU-Finanzunternehmen.

Communications Regulation Commission

Koordinator für digitale Dienste (DSA)

Der Digital Services Act (Verordnung 2022/2065) verpflichtet jeden Mitgliedstaat, einen Koordinator für digitale Dienste zu benennen, der Vermittlungsdienste und Online-Plattformen beaufsichtigt.

Verordnung
DSA (Regulation 2022/2065), Art. 49
Geltungsbereich
Vermittlungsdienste, Hosting, Online-Plattformen

Diese Fristen automatisch überwachen

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