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Austria

Regulatorische Meldebehörden für die Vorfallmeldung in Austria.

CERT.at

CSIRT — Reaktion auf Cybervorfälle

NIS2 Art. 23 verpflichtet wesentliche und wichtige Einrichtungen, signifikante Cybervorfälle an ihr nationales CSIRT zu melden.

Verordnung
NIS2 Directive 2022/2555, Art. 23
Fristen
24h Frühwarnung, 72h Meldung, 1 Monat Abschlussbericht

Österreichische Datenschutzbehörde (DSB)

Datenschutzbehörde

GDPR Art. 33 schreibt die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden vor. Art. 34 kann die Benachrichtigung betroffener Personen erfordern.

Verordnung
GDPR (Regulation 2016/679), Art. 33-34
Frist
72 Stunden nach Kenntnis der Verletzung
E-Mail
dsb@dsb.gv.at

FMA

Finanzdienstleistungen-Erweiterung

DORA Art. 19 verpflichtet Finanzunternehmen, schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle an ihre zuständige Finanzaufsichtsbehörde zu melden.

Verordnung
DORA (Regulation 2022/2554), Art. 17-19
Frist
4 Geschäftsstunden bei schwerwiegenden Vorfällen
E-Mail
fma@fma.gv.at

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